Willkommen in meiner Kanzlei in Erlangen! Einfach gut beraten in allen Lebenslagen! Ich biete Ihnen umfassende rechtliche Beratung und Unterstützung in allen Fragen des Sozialrechts, einschließlich Sozialhilfe, Rentenansprüchen, Arbeitslosengeld und Schwerbehindertenrecht. Mein Ziel ist es, Ihre Rechte zu wahren und Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen. Mit langjähriger Erfahrung und einem tiefen Verständnis für die komplexen Regelungen im Sozialrecht stehe ich Ihnen in allen Phasen Ihres Anliegens zur Seite – von der ersten Beratung bis zur gerichtlichen Vertretung. Vertrauen Sie auf meine Expertise und lassen Sie uns gemeinsam für Ihre Ansprüche kämpfen! Ihr Fachanwalt für Sozialrecht Michael Baczko.
Keywords Arbeitsrecht, Behindertenrecht, Elternunterhalt, Erbrecht, Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht, Pflege zu Hause/im Heim, Seniorenrecht, Sozialhilferegress, Sozial- und Versicherungsrecht, Übergabeverträge.
Nur telefonisch. Besprechungen nach vorheriger Vereinbarung telefonisch oder über E-Mail.
Unter Sozialrecht versteht man alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die der Sicherung sozialer Risiken der Bürger dienen. Soziale Risiken können u. a. Arbeits- und Einkommenslosigkeit, Alter, Krankheit, Pflegebedürftigkeit und Tod sein.
Link: Allgemeiner Überblick
Auch die Leistung der Sozialhilfe müssen ohne formellen Antrag erbracht werden. Die Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII (nicht des Bürgergeldes nach dem SGB II) müssen von Amts erbracht werden, wenn dem Sozialamt die Sozialhilfebedürftigkeit bekannt wird. Dies regelt § 18 SGB XII.
Link: Sozialhilfe
Jeder Arzt muss Sie bei akuter Behandlungsbedürftigkeit behandeln. Ein Arzt darf eine notwendige Behandlung nicht davon abhängig machen, dass Sie selbst zahlen, wenn Sie gesetzlich krankenversichert, Bürgergeld oder Sozialhilfe beziehen.
Link: Ärztliche Behandlung
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